Alleinunterhalter ♪ Einmann-Orchester ♫
♪ Alleinunterhalter Georg Henning spielt Tanz- & Unterhaltungsmusik auf hohem Niveau. ♪ Musik pur auf Orgel ♫ Keyboard ♪ Piano + ♫ Gesang. Stilvolle Animation + niveauvolle Ansagen.
♪ Vertrag ♪
♪ Anforderung ♪
♪ Vertrag ♪

So sieht ein einfacher Vertrag zwischen Ihnen und dem Einmann-Orchester aus:

Musiker-Engagement-Vertrag

 

zwischen

 

„Ihnen“

- nachfolgend Veranstalter genannt

 

und

 

Einmann-Orchester, Georg Henning aus 53913 Swisttal, Odinstraße 12

- nachfolgend Musiker genannt

  

Der Veranstalter verpflichtet den Musiker / Einmann-Orchester zu nachfolgenden Bedingungen:  

 

Veranstaltungsart und Datum:

 

Ort der Veranstaltung/Kontakt/:

 

TelefonNr / eMail:

 

Die vereinbarte Gage beträgt:                                        Euro __________

Sonderleistungen:

Lichtanlage/PABeschallung/ Auslagen/Kosten:      Euro __________ 

Gesamt:                                                                             Euro  __________

Darüber hinaus wird folgende finanzielle Vereinbarung getroffen:

Verlängerung,

 Nebenkosten o.ä…. 

                                                                                            Euro __________

 

 

Die Gage wird unmittelbar nach Auftrittsende in bar an den Künstler oder deren Vertreter ausgezahlt. Die Zahlung ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung. Die Gage unterliegt nicht der Lohnsteuerpflicht, sondern wird von den beteiligten Musikern selbst versteuert. 
 

Die Auftrittsdauer beträgt  _____ Stunden (einschließlich Musik-Pausen)

 

Der Auftrittsbeginn ist auf _________ Uhr festgelegt.

·         Die Art der Darbietung sowie die künstlerische Gestaltung liegen ausschließlich beim Künstler.

·         Der Künstler verpflichtet sich pünktlich zum Auftrittsbeginn zu erscheinen.

·         Der Veranstalter sorgt für die elektrische Versorgung des Bühnenequipment.

·         Ein Essen und Getränke im Rahmen des Üblichen werden vom Veranstalter gestellt.

·         Der Veranstalter versichert, dass der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen rechtlich bindenden Vorschriften entgegenstehen.

·         Für die persönliche Sicherheit des Künstlers an dem Veranstaltungsort, sowie für Schäden an dem Equipment des Künstlers, die durch Dritte im Verantwortungsbereich des Veranstalters entstehen, haftet dieser nach Maßgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches.

·         Die GEMA-Rechte müssen bei öffentlichen Veranstaltungen vom Veranstalter erworben und bezahlt werden.

·         Spielzeitverlängerung ist in der Regel möglich. Dieses kann am Auftrittstag mit dem Musiker abgesprochen und verbindlich geregelt werden.

·         Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 

 ·        Streichungen oder Änderungen sowie Ergänzungen einzelner Vertragspunkte sind nach einvernehmlicher Absprache möglich.

·         Die vorzeitige Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter ohne wichtigen Grund ist nicht möglich sowie unzulässig.

·         Kann infolge höherer Gewalt, unabwendbarer behördlicher Maßnahmen oder Streik ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllen, so werden beide Vertragspartner von diesen Verpflichtungen entbunden. Ansprüche jeder Art können daraus nicht hergeleitet werden. Jeder Vertragspartner trägt die ihm entstandenen Kosten  selbst.

·         Bei schuldhafter Vertragsverletzung wird eine gegenseitige Konventionalstrafe in Höhe von _________Euro festgesetzt.

·         Beide Vertragspartner vereinbaren Stillschweigen über die gesamten vertraglichen Vereinbarungen.

·         Die Vertragspartner versichern durch ihre Unterschrift, dass sie den Vertrag verstanden haben und zur Unterschrift berechtigt sind.

 

·         Folgende Voraussetzungen für die Musik-Aufführung sind ebenfalls vereinbart: vgl. hier Anforderungen.  Die Bedingungen wie unter Gage + Vertrag gelistet werden hiermit anerkannt.

 

·         Sonstige Vereinbarungen:

  •  
  •  
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........................................   Swisttal, den ...........................

(Ort, Datum)                        (Ort, Datum)

 

 

....................................    .................................

(Veranstalter)                       (Musiker)

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