Alleinunterhalter ♪ Einmann-Orchester ♫
♪ Alleinunterhalter Georg Henning spielt Tanz- & Unterhaltungsmusik auf hohem Niveau. ♪ Musik pur auf Orgel ♫ Keyboard ♪ Piano + ♫ Gesang. Stilvolle Animation + niveauvolle Ansagen.
♪ Vertrag ♪
♪ Anforderung ♪
♪ Anforderung ♪

Erfordernisse für einen reibungslosen wie unvergesslich schönen Auftritt durch das von Ihnen engagierte Einmann-Orchester:

Ihr Einmann-Orchester benötigt im Veranstaltungsraum / Außenplatz eine geeignete "Stellfläche" für den Musiker und seine Musikinstrumente, Gerätschaften und Beschallungsanlage. Wünschenswert und teilweise unabdingbar sind folgende Punkte:

  • Mindestens 4 qm Stellfläche im Fest- / Veranstaltungsraum bei <=200 Personen.

  • Der Platz der zugewiesenen Stellfläche sollte Sichtkontakt zu Ihren Gästen haben und/oder sich in Nähe der Tanzfläche befinden.

  • Streckdose: 220-240 Volt mit separater 16 Amper Absicherung (kurz: 220V/16A) in unmittelbarer Nähe der zugewiesenen Stellfläche.

  • Eine überdachte, wassergeschützte Stellfläche (z.B. Zelt) ist erforderlich, wenn eine Veranstaltung im Außenbereich statt findet; welche zudem nach Möglichkeit über ein Podest oder Bühne von mindesten >=4 qm Stellfläche verfügt.

  • Die Außenstellfläche muß zusätzlich über eine fest installierte oder zustellbare und zudem einstellbare Heizquelle verfügen, sofern das Fest oder die Feier/ Veranstaltung außerhalb der Sommersaison oder bei Temparaturen <15oC statt findet. Der Stellbereich (z.B. Zelt) sollte dann zudem über drei Seitenwände zum Verschließen dieses "Raums" verfügen.

  • Zugriff auf hilfreiche Hände während der Auf-/Abbau-Phase, insbesondere dann, wenn der Veranstaltungsraum nicht im Erdgeschoss eines Gebäudes liegt.

  • Der Veranstaltungsraum muß normal zugänglich und die Zuwegung dorthin ausreichend breit für das Befahren einer Gerätekarre (90cm) ausgelegt sein.

  • Liegt der Veranstaltungsraum höher als im 1.Stockwerk, muß dieser mit einem Beförderungsmittel (z.B. Fahrstuhl) erreichbar sein.

  • Der Festraum und die Stellfläche müssen mindestens zwei Stunden vor offiziellem Beginn zugehbar sein sowie zwei Stunden nach Schluß; für Auf- / Abbau-Arbeiten.

  • Freier Zugang / freie Zufahrt zum Veranstaltungsort mit PKW und PKW-Anhänger oder Kleintransporter während der Zeit des Auf- und Abbaus zu dem Veranstaltungsort ist zu gewährleisten bzw. sicher zu stellen.

  • Gesicherte und sichere Parkmöglichkeit für das Fahrzeug (PKW mit Anhänger oder Kleintransporter) während der Veranstaltungszeit +/- zwei Stunden Rüstzeit vor und nach der Veranstaltung.

  • Die Möglichkeit der ungestörten Umkleidung und Essenseinnahme für den Musiker.

Der  Service für z.B. Auf- und Abbau eines Aufführungszeltes kann auch vom Einmann-Orchester auf Wunsch und gegen Kostenbeleg / Berechnung geleistet werden.

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