Alleinunterhalter ♪ Einmann-Orchester ♫
♪ Alleinunterhalter Georg Henning spielt Tanz- & Unterhaltungsmusik auf hohem Niveau. ♪ Musik pur auf Orgel ♫ Keyboard ♪ Piano + ♫ Gesang. Stilvolle Animation + niveauvolle Ansagen.
♪ Vertrag ♪
♪ Anforderung ♪
♪ Gage + Vertrag ♪

Gage in Übersicht

Buchung für 5 Stunden = 360,00 Euro oder Buchung für 4 Stunden = 300,00 Euro oder Buchung für 3 Stunden = 240,00 Euro oder Buchung für 2 Stunden = 180,00 Euro oder Buchung für 1 Stunde   = 120,00 Euro; jede Buchung beinhaltet An&Abfahrt (jeweils bis 50KM) sowie Auf-/Abbau der eigenen Gerätschaft.

Sie können das Einmann-Orchester auch für Ihr Fest / Event oder Ihre Feier / Veranstaltung zu einer individuell zu vereinbarenden, festen Gage buchen.

Übersicht: Gage im Einzelnen

1. Die Grund-Gage beträgt brutto 120,00 Euro je Buchung (Engagement). Grund-Gage enthält:

  • den Musikauftritt bis zu einer Zeitstunde Musikprogramm.

  • den Zeitaufwand für den Auf- und Abbau der Musikinstrumente, Verstärker- und Gesangsanlage ausreichend für die Beschallung <=200 Personen; der Fest-/ Veranstaltungsraum befindet sich dabei im Erdgeschoß oder ebenerdig im Außenbereich.

  • Stilvolle Animation und niveauvolle Ansagen zum musikalischen Programm

  • Beratung [telefonisch/ schriftlich] zur musikalischen / technischen Ausrichtung der Feier/ Veranstaltung.

  • die PKW Anreise bis zu max. 50KM EntfernungsKM [einfache Strecke] zum Veranstaltungsort.

  • die gesetzliche Umsatzsteuer (z.Zt. 7%/19%).

  • alle Steuern und Abgaben für den Musiker.

  • die Versicherung der Instrumente und aller Geräte, die bei einer Aufführung vom Einmann-Orchester gestellt werden.

Nicht in der Grund-Gage enthalten sind zusätzlich und separat mit dem Veranstalter eines Festes / einer Feier/ Veranstaltung im Vertrag vereinbarte und zu erbringende Sonderleistungen sowie die Auslagen, Gebühren, Entgelte, Nutzungsentgelte, Kosten, geltlich zu beziffernde Gegenwerte und Aufwendungen die sich aus den Punkten 2. bis 7. dieser Gagen-Übersicht ergeben.

2. Jede weitere über die erste Zeitstunde hinaus zusätzlich gebuchte Zeitstunde Musikprogramm erhöht die Gage um brutto 60,00 Euro pro Zeitstunde. Eine zeitliche Erweiterung der Musikdarbietung ist pro Engagement für mindestens eine weitere volle Zeitstunde möglich; die vereinbarte Gage erhöht sich entsprechend um die vorgenannte Stunden-Gage mal zusätzliche gebuchte Zeitstundenzahl.

In aller Regel werden die vom Veranstalter erwarteten Zeitstunden im Vorhinein vertraglich vereinbart und von mir in vereinbarter Zahl erbracht.

3. GEMA-Gebühren fallen bei öffentlichen Auftritten nach den offiziellen GEMA-Gebührensätzen an und richten sich nach bestimmten Berechnungskriterien (siehe unter - Erläuterungen - GEMA).

GEMA Vergütungs-Beispiel offizielle Hochzeitsfeier: Die Vergütungssätze für Veranstaltungen mit Live-Musik starten bei 21,00 EUR (100 qm Saal-/Raumgröße) zuzüglich 7% USt = 22,47 EUR.

GEMA-Gebühren entfallen bei privaten Feiern, familiären Festen im privaten Umfeld und für nicht GEMA pflichtige Musik-/ Liedtitel z.B. Volkslieder, klassische Musik u.a.m, z.B. bei allen Musiktiteln, deren Urheberrechtsschutz abgelaufen ist.

4. Die zusätzliche Buchung / Nutzung von Lichtanlage(n)und Effektgerät(en) werden nach Bedarf berechnet. Der Preis richtet sich nach Ihren Wünschen bezüglich Dauer, Effektgerät und Größe der Räume sowie Beschallungstechnik.

Pauschalbeispiel für eine Lichtanlage mit bis zu 5 Lichtquellen und auf einem Hochstativ montiert ist in der Musik-Engagement Buchung.

5. PKW Anreisen über 50KM einfache Fahrtstrecke zum Veranstaltungsort werden mit jeweils brutto 0,50 Euro pro zusätzlichem Fahrt-KM berechnet.

6. Andere Aufwendungen [Parkgebühren am Veranstaltungsort, Fähren-/Schiffsentgelte sowie sonstige Entgelte und/oder Nutzungen, Aufwendungen für Übernachtungs-/ Unterbringungs-/ Verpflegungskosten oder andere Transportmittel als PKW, behördliche Genehmigungen z.B. bei einem Straßenfest, im Ausnahmefall Helferentgelte, Zusatzversicherung u.a.m.] sind in Höhe der tatsächlichen Verauslagung des Musikers und/oder gemäß festgelegter vertraglicher Vereinbarung zu erstatten.

7. Jeweils ein Essen nach Wahl z.B. aus dem Haus-/ Veranstaltungs-Essensangebot sowie die Erfrischungsgetränke nach Bedarf und Musiker-Wahl sind vom Veranstalter pro Musiker (ggf. Helfer/Techniker) während des Musik-Engagements zu stellen.

Erläuterungen:

  • Eine Zeitstunde beträgt  60 Minuten einschließlich Musikpausen die nach Bedarf anfallen.

  • Die einfache KM-Entfernung errechnet sich aus der ausgewiesenen Adresse des Einmann-Orchesters und somit Musikers bis zum genauen Veranstaltungsort [Straße/ Gebäude]; maßgebend für die Berechnung der Entfernung ist das ADAC Routenplaner-Programm.

  • Veranstalter bezeichnet den Vertragspartner, mit dem das Einmann-Orchester den Einzelvertrag schließt; dieses bewirkt auch die Einmann-Orchester Buchung für ein Musik-Engagement.

  • Mit 'brutto' wird der ausgewiesene Euro-Betrag einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 7% bei Musikleistung bezeichnet; bei GEMA Gebühren in Höhe von derzeit 7% und mit 19 % bei sonstigen Leistungen (erweiterte Musikanlage, zusätzliche Lichtanlagen oder andere Dienstleistungen).

  • KM = Kilometer.

  • GEMA = Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte mit Sitz in Berlin. Hier nur einige Hinweise zur GEMA:

Urheberrechtsschutz besteht demnach zu Lebzeiten des Urhebers und bis 70 Jahre nach seinem Tod; wobei Musik-Bearbeitungen wie selbstständige Werke geschützt werden; GEMA frei sind solche Werke, die nachweislich nicht bei der GEMA angemeldet bzw. nicht gelistet sind, gilt auch für ausländische Werke.

Bemessungsgrundlagen für die Höhe der GEMA Vergütung sind bei öffentlichen Veranstaltung u.a.

  1. die Größe des Veranstaltungsraumes in qm bzw. in Einzelfällen das Sitzplatzangebot oder das Personenfassungsvermögen eines Veranstaltungsplatzes
  2. das höchste Eintrittsgeld je Person
  3. der zeitliche Rahmen (Tage, Uhrzeit, Beginn und Ende der Veranstaltung)
  4. die Art der Musikwiedergabe (z.B. live, Tonträger).

Vergütung an die Gema2008 bei öffentlichen Veranstaltungen.

Weitere Informationen: http://www.gema.de

Hier geht es weiter zum einfachen Engagement-Vertrag und hier zur Anforderung bezüglich der dur Einmann-Orchester erwarteten Gegebenheiten bzgl. Fest-/Veranstaltungsraum sowie Veranstaltungsort.

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